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18.3.2020 – Das Belegschaftsmodell stellt eine Alternative oder eine weitere Option zum BU-Schutz im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dar. Die Versicherer haben dazu individuelle Angebote ausgearbeitet. Das zeigen Produktbeispiele von Gothaer, HDI und LV 1871.
Für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft gibt es mehr als nur den privaten Weg. Eine Möglichkeit ist der BU-Schutz im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): mit Entgeltumwandlung, mit oder ohne Zuschuss des Arbeitgebers. Eine weitere Variante ist die kollektive Vorsorge im Rahmen eines sogenannten „Belegschaftsmodells“.
Für Vermittler stellt diese Möglichkeit in der Beratung beim Firmenkunden eine weitere Option dar: Das Konzept ist für den einzelnen Arbeitnehmer günstiger. Und für die gewerbliche Klientel ist es ein weiteres Instrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern.
Das Belegschaftsmodell bieten zum Beispiel die HDI Lebensversicherung AG, die Gothaer Lebensversicherung AG und die Lebensversicherung von 1871 a.G. an.
BU-Schutz im Rahmen der bAV
Der BU-Schutz über die Firma im Rahmen einer bAV ist für den Einzelnen nicht nur günstiger als ein privater Vertrag, sondern hier können weitere Vorteile einfließen: Ein Zuschuss des Arbeitgebers senkt den Beitrag. Laut Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) zahlt der Chef für neue Verträge ab dem 1. Januar 2019 und für bestehende Zusagen mindestens 15 Prozent zu.
Die BU-Rente unterliegt hier dem persönlichen Steuersatz. Mitarbeiter, die gesetzlich krankenversichert sind, führen für ihre BU-Rente Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge ab. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen die Verträge vom neuen Unternehmen allerdings nicht übernommen werden.
In den vergangenen Jahren wurde die Absicherung des Berufsunfähigkeits-Risikos im Rahmen einer bAV laut Marktbeobachtern zunehmend salonfähig (VersicherungsJournal Medienspiegel 20.3.2019).
Alternative: das Belegschaftsmodell
Beim kollektiven Konzept als Belegschaftsmodell schließt der Arbeitgeber mit dem Versicherer einen Rahmenvertrag, Versicherungsnehmer ist der Mitarbeiter, der über die Höhe seiner BU-Rente entscheidet und die Beiträge selbst zahlt.
Die Gesundheitsprüfung ist im Vergleich zu privaten Verträgen bei den drei erwähnten Gesellschaften stark vereinfacht und es gibt keine detaillierte Unterscheidung nach Berufsgruppen oder Branchen.
Die Höhe der Mitarbeiterzahl für die kollektive Vorsorge variiert je nach Versicherer. Bei der Zahlung einer BU-Rente wird nur, wie auch bei privaten Verträgen, der Ertragsanteil versteuert.
Duales Konzept von HDI
Seit 2017 bietet HDI Firmenkunden Gruppenverträge ab 30 Mitarbeiter für alle Branchen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an. Unter dem Begriff „Duales Modell“ stellt der Versicherer über alle Vertriebswege zwei alternative Abschlussmöglichkeiten zur Wahl.
Die erste ist der „Top-BU-Schutz“ mit nur drei Gesundheitsfragen und einem vereinfachten Antragsprozess. Dieser sei „erheblich kürzer als bei einer privaten Antragsstellung“, so HDI.
Der Kunde hat laut HDI „sofort uneingeschränkten Versicherungsschutz“ und kann flexible Bausteine (wie Dynamik und Nachversicherungs-Garantie) der BU-Police „HDI EGO Top“ nutzen. Bei dieser Variante sind BU-Renten bis 2.500 Euro pro Monat versicherbar.
Basis-BU-Schutz für Personen mit Vorerkrankungen
Das zweite Angebot im dualen Modell heißt „Basis-BU-Schutz“. Es soll Menschen mit Vorerkrankungen adressieren. Statt Gesundheitsfragen zu beantworten, gibt der Antragsteller eine sogenannte „Dienstfähigkeits-Erklärung“ ab.
Hierzu muss der Versicherungsnehmer folgende Frage beantworten: „Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als vier Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?“
Nach fünf Jahren Vertragslaufzeit hat der Kunde dann uneingeschränkten Anspruch auf volle Leistung. Kann er wegen eines Unfalls oder einer Infektionskrankheit nicht mehr arbeiten, habe er sofort Anspruch auf volle Leistungen, so HDI.
Wird er innerhalb der ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss aus anderen Gründen berufsunfähig, erhält er eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Monatsrenten und der BU-Schutz erlischt. Neben dem Versicherungsnehmer können auch Familienangehörige wie Partner oder Kinder den BU-Schutz abschließen.
Wir erklären uns den positiven Effekt damit, dass das ‚Duale Modell‘ eine Innovation auf dem BU-Markt ist, die sich erst herumsprechen musste.
Dr. Patrick Dahmen, Vorstandschef der HDI Lebensversicherung AG
HDI verzeichnet steigende Abschlusszahlen
- Patrick Dahmen (Archivbild: Schmidt-Kasparek)
Den Vertriebspartnern bietet der Versicherer für das „Duale Modell“ Broschüren zur Arbeitgeber- und Arbeitnehmerberatung, FAQ-Kataloge, Flyer, Plakate und Musterbriefe. Bei Bedarf können Vermittler Webinare zur Weiterbildung nutzen.
Mit der Geschäftsentwicklung zeigt sich Dr. Patrick Dahmen, Vorstandschef der HDI Lebensversicherung AG zufrieden. Konkrete Angaben zum aktuellen Vertragsbestand macht er allerdings nicht.
„Nach einem verhaltenen Start erfreut sich das ‚Duale Modell‘ stetig wachsender Beliebtheit. Die Abschlusszahlen steigen kontinuierlich.
Wir erklären uns diesen positiven Effekt damit, dass das ‚Duale Modell‘ eine Innovation auf dem BU-Markt ist, die sich erst herumsprechen musste“, so Dahmen auf Nachfrage.
Gothaer-Modell: ab zehn Mitarbeiter
Die Gothaer Lebensversicherung bietet das Belegschaftsmodell, mit den Tarifen „Gothaer Berufsunfähigkeits-Versicherung Premium“ und „Gothaer Berufsunfähigkeits-Versicherung Invest“ an. Zusätzlich besteht die Option aus Entgeltumwandlung im Rahmen einer bAV mit „Gothaer Direktversicherung als BU-Police“ abzuschließen. Beide Optionen gibt es bereits seit 2012.
Zur Gesundheitsprüfung erklärt der Versicherer auf Nachfrage: „Wir bewerten jede Firma und jedes Anliegen einzeln. Es gibt hier keine ‚Standardlösung‘, die immer angewendet wird. Insbesondere muss oft zwischen bAV und privater Absicherung unterschieden werden.“
Das Angebot gilt ab zehn Mitarbeitern für alle Branchen. Das Belegschaftsmodell vertreibt der Versicherer über seinen Exklusivvertrieb und unabhängige Vermittler.
Als Unterstützung bietet das Unternehmen dem Vertrieb Präsentationen, Flyer, Produktblätter, Checklisten sowie einen Anforderungsbogen für den Kollektivvertrag an. Über Multiplikatoren könnten bedarfsgerechte Schulungen durchgeführt werden.
Zum Vertragsbestand erklärt das Unternehmen auf Nachfrage: „Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine konkreten Zahlen nennen. Es handelt sich aber um ein für die Gothaer signifikantes Geschäftsfeld.“
LV 1871: bis 400 Mitarbeiter Standardkonzept möglich
Die LV1871 offeriert den kollektiven BU-Schutz sowohl im Rahmen der bAV als auch als Belegschaftsmodell seit rund zehn Jahren über alle ihre Vertriebskanäle. Der Versicherer definiert für sein Angebot eine Mindestanzahl von zehn Mitarbeitern, die das Konzept nutzen sollten.
„Je nach Firmengröße und der Durchdringungsquote können verschiedene Modelle angeboten werden. Dabei gilt: Je mehr Mitarbeiter das Konzept nutzen, desto attraktiver können die Modelle gestaltet werden“, erklärt der Versicherer.
Grundsätzlich können alle gewerblichen Kunden die kollektive Vorsorge für ihre Belegschaft umsetzen. Bei Firmen aus den Branchen Bauwesen, Pflege, Fitness-Bereich, Gastronomie, Transport sowie Wach- und Sicherheitsberufe sei aber eine individuelle Anfrage erforderlich.
Bei Unternehmen bis 400 Mitarbeitern bietet der Versicherer ein Standardkonzept. Anschließend folgt „eine individuelle Einschätzung des Risikos mit Ausarbeitung eines auf die Firma passenden Angebots. Dieses beinhaltet je nach Firmengröße, BU-Rentenhöhe, abzusichernde Berufe und geplante Durchdringung einen unterschiedlichen Umfang der Dienstobliegenheiten“.
Als Unterstützung für den Vertrieb bietet die LV 1871 die Erstellung spezieller Informationen für die Mitarbeiter und Anträge sowie bei Bedarf Unterstützung bei der Belegschaftsberatung. Auf Wunsch führt der Versicherer Vor-Ort-Besichtigungen beim Kunden zur genauen Berufsgruppen-Einstellung durch.
Branchenkonzept für BU-Schutz
Ein Beispiel für ein Branchenkonzept gibt es seit Ende des Vorjahres: Am 3. Dezember ging das Modell der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) an den Start. Unter der Dachmarke „Arbeitskraftschutz Flex“ erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich gegen Berufsunfähigkeit (BU) oder den Verlust von Grundfähigkeiten zu versichern.
Anbieter ist der Dienstleister der Arbeitnehmervertretung, die IG BCE Bonusagentur GmbH. Das Angebot gilt auch für Familienangehörige der Mitarbeiter. Hinter der Offerte stehen die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland (als Konsortialführer), die R+V Lebensversicherung AG sowie die Allianz Lebensversicherungs-AG (4.12.2019).
Im Rahmen des Gesamtpakets können die Versicherungsnehmer zudem verschiedene Optionen wählen. Umfasst sind bei der BU-Versicherung zum Beispiel die Anpassung der Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung und die Absicherung von Pflegebedürftigkeit auch nach der Vertragslaufzeit.
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