Tuesday, March 17, 2020

Weitere Gefängnisstrafen werden wegen Coronavirus ausgesetzt – Berlin.de

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Verurteilte Straftäter mit kürzeren Gefängnisstrafen, die noch nicht in Haft sind, haben wegen der Coronakrise Aufschub erhalten. Sie müssen ihre Strafen erst nach dem 15. Juli antreten, teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit. Das gilt nur, wenn die Strafe kürzer als drei Jahre ist, der Täter sich nicht bereits in Untersuchungshaft befindet und es keine sonstigen Gründe dagegen gibt. So will man die Gefängnisse vorsorglich entlasten, falls bei Insassen oder Wärtern Infizierungen auftreten. Nach Urteilen werden die Täter oft nicht sofort eingesperrt, sondern erhalten einen bestimmten Termin zum Antritt der Strafe.

Außerdem werden 20 Jugendliche aus der Jugendarrestanstalt Berlin- Brandenburg entlassen, weil die Strafe ausgesetzt wird.

Bekannt war bereits, dass auch Menschen, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen ins Gefängnis müssen, vorerst verschont bleiben. Dabei gibt es einen Aufschub von vier Monaten. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer zu einer Geldstrafe verurteilt werden, diese aber nicht zahlen wollen oder können. In Berlin sind davon derzeit 271 Menschen betroffen, sie werden jetzt entlassen.

Quelle: dpa

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Aktualisierung: Dienstag, 17. März 2020 15:11 Uhr

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